Nachweis der Maschinensicherheit gemäß ISO 13849.
Schwelm, den 23.11.2010. Maschinensicherheit – einfach beherrschen. So lautet das Leitmotiv der IKF-SIL GmbH zum Thema Maschinensicherheit. Nicht Schulung, sondern bedarfsgerechter Know-How-Transfer macht Geschäftsführer, Entwicklungsleiter, Sicherheitsverantwortliche und System-Ingenieure fit im Thema.
Seit dem 29.12.2009 beginnt die neue Ära in der Maschinensicherheit. Ab jetzt gilt die neue EG-Maschinenrichtlinie (MRL) 2006/42/EG, in deutsches Recht umgesetzt durch die sog. Maschinenverordnung, die 9. Verordnung zum Geräte- und Produkte Sicherheitsgesetz (9.GPSGV). Damit wird es für den Maschinenbauer, wie auch für den Hersteller von Sicherheitsbauteilen Pflicht, für alle Produkte, die unter die Maschinendefinition der MRL fallen, die Konformität mit relevanten EU-Vorschriften nachzuweisen und dies durch das CE-Zeichen auf dem Produkt zu dokumentieren. Die Maschinensicherheit ist ein ganz wesentlicher Teil dieser Konformität, es geht dabei um den Schutz von Menschen, ihrer Gesundheit und körperlichen Unversehrtheit!
Auch wenn die EU eine Verlängerung der Vorgängernorm (EN 954-1) zur ISO 13849 beschlossen hat, so ist während der Über-gangsfrist eine prekäre, zweideutige Rechtslage geschaffen worden. Der Maschinenbau stellt sich die Frage: Welche Anforderungen gelten während der Übergangsfrist? Experten empfehlen, dass sich der Maschinen- und Anlagenbau schnell und konsequent auf die ISO 13849 als Basisnorm einstellen soll.
Die Kernfragen sind:
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